Kategorie: freie-Szene-news

NRW will außerschulisches kulturelles Engagement in Zeugnissen anerkennen

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass im Referentenentwurf des neuen Schulgesetzes von NRW geplant ist, freiwilliges, gemeinwohlorientiertes außerschulisches kulturelles Engagement der Schülerinnen und Schüler im Zeugnis anzuerkennen. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" hatte in ihrem Abschlussbericht im Jahr 2002 hervorgehoben, dass jugendliches bürgerschaftliches Engagements der Anerkennung bedarf. Dabei unterstrich die Enquete-Kommission, dass gerade in der Phase der beruflichen Orientierung diese Form der Anerkennung zusätzliche Möglichkeiten bietet, die eigenen Qualifikationen darzustellen. Viele Kinder und Jugendliche engagieren sich freiwillig in der Kultur in Musikvereinen, in Theatergruppen usw. Sie übernehmen dabei Verantwortung für andere und für…

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Steuerliche Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen bei Förderung kultureller Zwecke

Gewährt eine gemeinnützige Einrichtung ihren Mitgliedern geldwerte Vorteile, durch die kulturelle Betätigungen gefördert werden, die in erster Linie der Freizeitgestaltung der Mitglieder dienen, dürfen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abgezogen werden. Deshalb hat z. B. die Beschaffung von verbilligten oder unentgeltlichen Eintrittskarten für Mitglieder zu Veranstaltungen, die auch der Allgemeinheit zugänglich sind, zur Folge, dass die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind. Mitgliedsbeiträge dürfen ebenfalls nicht abgezogen werden, wenn bereits die Möglichkeit der Inanspruchnahme von geldwerten Vorteilen durch Mitglieder besteht; auf die tatsächliche Inanspruchnahme kommt es nicht an. Dagegen führt nicht jede Annehmlichkeit, die Mitgliedern gewährt wird, schon dazu, dass die Mitgliedsbeiträge…

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Bildende Kunst – Weiterverkauf

Künstlerinnen, deren Werke über den handel weiter verkauft werden, sollen in Zukunft einen deutlich geringeren Anteil vom Verkaufserlös erhalten als bisher. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 25. Januar vor, der eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Statt bisher in Deutschland fünf Prozent vom Verkaufspreis, soll das "Folgerecht" damit gestaffelt auf 4,0 – 0,25 Prozent begrenzt werden. Besonders bei teuren Bildern wird der Kunsthandel damit zu Lasten der Künstler entlastet: Bei einem Erlös von weniger als 1.000 € (bisher 50 €) erhält der Künstler gar nichts mehr. Die niedrigeren Sätze sollen nach Meinung des Justizmisteriums wenigstens teilweise dadurch ausgeglichen werden, dass…

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Keine Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Darin, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das für ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt wird, anders als bei einer Nutzung zur Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich nicht abziehbar sind, liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Werbungskosten oder Betriebsausgaben fallen grundsätzlich nur an, wenn das häusliche Arbeitszimmer ausschließlich oder zumindest nahezu ausschließlich betrieblichen oder beruflichen Zwecken dient. Die Kosten im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit beurteilten die Richter weder als Aufwendungen für eine Erwerbstätigkeit noch als existenzsichernde Aufwendungen. Sie können daher nicht steuermindernd berücksichtigt werden. BFH – Urt. v. 19.07.2005 – VI B 175/04 (aus Vereinsknowhow.de, Vereinsinfobrief Nr. 108 – Ausgabe 04/2006)

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Kinderbetreuung absetzbar

Betreuungskosten für Kinder können rückwirkend ab 1.1.2006 steuerlich abgesetzt werden: von dem 1 Euro an, zu zwei Dritteln, maximal 4000 €/Jahr, für Kinder bis 14 Jahren, wenn beide Eltern berufstätig sind. Arbeitet nur 1 Elternteil, können die Kosten für 3- bis 6-jährige abgesetzt werden. Alleinerziehende können außerdem noch 2400 € für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, immer vorausgesetzt, frau zahlt überhaupt Steuern und kann deshalb auch was absetzen. (aus rat für künstlerinnen, www.kuenstlerrat.de/rat/light.htm)

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Programm für Langzeitarbeitslose wird fortgesetzt

Die Bundesregierung hat die Laufzeit der Förderung von Zusatzjobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) für ältere Langzeitarbeitslose ab 59 Jahre/ALGII-Bezug) verlängert. Bewilligungen können bis zum 31. Dezember 2006 (bisher: 31. Dezember 2005) ausgesprochen werden. Gefördert werden Tätigkeiten bis zu einer Dauer von drei Jahren, die im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sind. TeilnehmerInnen erhalten neben dem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 150 EURO. www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/presse,did=100334.html.

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Online-Beratung zu „Shoppen im Netz“

Online-Shopping, Internet-Versteigerungen, Verträge und Abos im Netz – immer mehr Jugendliche nutzen das Internet als Shopping-Mall. Die Verbraucherzentrale beantwortet seit kurzem Jugendlichen und jungen Erwachsenen Fragen rund ums Shoppen online unter www.forum.jugendnetz.de. Das Portal enthält wertvolle Tipps und wichtige Infos zu Rechten und Pflichten aus online abgeschlossenen Verträgen – ob es um Widerruf, Reklamation bei Waren mit Schäden oder andere Probleme geht. Das Angebot ist von der Servicestelle Jugend Baden-Württemberg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ins Netz gestellt.

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GEMA-Tarifänderungen ab 01.01.06

Lineare Erhöhung aller Tarife um 1,15 %. – Vergütungssätze R I 2.1: 126,10 Euro pro Radiogerät/Jahr (in Gaststätten unter 100 qm) und 144,40 Euro (in Gaststätten über 100 qm). – Änderung der Nachlassstaffel in U-VK (Livemusik): Die Nachlässe werden nur dann in voller Höhe gewährt, wenn die Jahrespauschalen zu Beginn des Vertragsjahres gezahlt werden. – Fernseh-Pauschaltarif zur Fußball-WM 2006: Wiedergabe von Fernsehsendungen ohne Veranstaltungscharakter zwischen 9.6. und 9.7.2006: 19,15 Euro netto pro Fernsehgerät inkl. Zuschläge für die GVL und VG Wort (Wiedergabe mittels normalem Fernsehgerät), 72,65 Euro (Wiedergabe mittels Großbildschirm). Quelle: Rundschreiben 2/2006 der BV Musikveranstalter e. V., 31.01.06 Aktuelle…

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Änderungen bei Mehrwertsteuer, Arbeitslosenversicherung und Minijobs

Das Bundeskabinett hat am 22. Februar 2006 im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 2006 unter anderem beschlossen, den Abgabensatz für geringfügig entlohnte Beschäftigte (so genannte Minijobs) im gewerblichen Bereich zum 1. Juli 2006 von derzeit insgesamt 25 % auf 30 % (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer) anzuheben. Der Abgabensatz für Minijobs in privaten Haushalten bleibt dagegen unverändert bei 12 % (5 % Krankenversicherung, 5 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer). Außerdem hat das Bundeskabinett am 22. Februar 2006 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2007 um zwei Prozentpunkte auf 4,5 % zu senken. Die…

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„Arbeit in Zukunft“

Wie beeinflussen die Veränderungen der Arbeitswelt die kulturellen Leitbilder und gesellschaftlichen Wertvorstellungen? Die Kulturstiftung des Bundes will mit ihrem neuen Themenschwerpunkt Arbeit in Zukunft (wir berichteten im Newsletter Nr. 33) zur Verständigung über die kulturellen Auswirkungen des Wandels der Arbeitsgesellschaft in der breiten Öffentlichkeit anregen. Eine Reihe von Projekten zu diesem Themenschwerpunkt initiiert die Kulturstiftung selbst. Darüber hinaus lädt sie alle Kulturschaffenden ein, sich mit Projekten zum Wandel der Arbeitsgesellschaft an diesem Programm zu beteiligen. Zu diesem Zweck hat sie einen mit 800.000 Euro ausgestatteten Fonds eingerichtet, bei dem Fördermittel für kulturelle Projekte aus allen Sparten beantragt werden können. Der…

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