Änderungen bei Mehrwertsteuer, Arbeitslosenversicherung und Minijobs
Das Bundeskabinett hat am 22. Februar 2006 im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 2006 unter anderem beschlossen, den Abgabensatz für geringfügig entlohnte Beschäftigte (so genannte Minijobs) im gewerblichen Bereich zum 1. Juli 2006 von derzeit insgesamt 25 % auf 30 % (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer) anzuheben. Der Abgabensatz für Minijobs in privaten Haushalten bleibt dagegen unverändert bei 12 % (5 % Krankenversicherung, 5 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer).
Außerdem hat das Bundeskabinett am 22. Februar 2006 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2007 um zwei Prozentpunkte auf 4,5 % zu senken.
Die Mehrwertsteuer wird sich zum 1. Januar 2007 auf 19% erhöhen, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bleibt bei 7%.