Kinderbetreuung absetzbar

Betreuungskosten für Kinder können rückwirkend ab 1.1.2006 steuerlich abgesetzt werden: von dem 1 Euro an, zu zwei Dritteln, maximal 4000 €/Jahr, für Kinder bis 14 Jahren, wenn beide Eltern berufstätig sind. Arbeitet nur 1 Elternteil, können die Kosten für 3- bis 6-jährige abgesetzt werden. Alleinerziehende können außerdem noch 2400 € für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, immer vorausgesetzt, frau zahlt überhaupt Steuern und kann deshalb auch was absetzen.
(aus rat für künstlerinnen, www.kuenstlerrat.de/rat/light.htm)