Bildende Kunst – Weiterverkauf
Künstlerinnen, deren Werke über den handel weiter verkauft werden, sollen in Zukunft einen deutlich geringeren Anteil vom Verkaufserlös erhalten als bisher. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 25. Januar vor, der eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Statt bisher in Deutschland fünf Prozent vom Verkaufspreis, soll das "Folgerecht" damit gestaffelt auf 4,0 – 0,25 Prozent begrenzt werden.
Besonders bei teuren Bildern wird der Kunsthandel damit zu Lasten der Künstler entlastet: Bei einem Erlös von weniger als 1.000 € (bisher 50 €) erhält der Künstler gar nichts mehr.
Die niedrigeren Sätze sollen nach Meinung des Justizmisteriums wenigstens teilweise dadurch ausgeglichen werden, dass das Folgerecht künftig EU-weit gilt und es damit auch Vergütungen aus Verkäufen in Ländern gibt, die bisher folgerechtsfrei waren. Für die Absenkung hatte sich besonders der britische Kunsthandel ausgesprochen.
(aus rat für künstlerinnen, www.kuenstlerrat.de/rat/light.htm)