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Tanzpakt: Ausschreibungsverfahren Förderperiode 2025–2030

Bewerbungsschluss: 05.04.2027

Region: Deutschland

TANZPAKT-Antragsverfahren startet am 5. November – Stärkung der Tanzlandschaft und neue Perspektiven durch urbane Expertise in der Jury
Mit dem Haushaltsbeschluss 2024 stellte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien weitere Mittel für die Fortsetzung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund bereit. Die erste Ausschreibungsrunde endete am 22. September 2025. Nun startet das Förderprogramm 2026 in seine fünfte Ausschreibungsrunde und setzt damit ein klares kulturpolitisches Signal: Tanz wird als gesellschaftlich wirksame, exzellente Kunstform weiter gestärkt. Vom 5. November 2026 bis zum 5. April 2027 können Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen und Netzwerke Fördermittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro beantragen. Zur Pressemitteilung.
Ausschreibungsstart: 5. November 2026
Antragsdeadline: 5. April 2027, 18:00 Uhr
Frühestmöglicher Projektstart: 1. Juli 2027
Projektende: 30. Juni 2030
Mehr unter https://www.tanzpakt.de/home

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