Bewerbungsschluss: Jeweils der 01.02., 01.04., 01.08. und 01.11. eines Jahres
Region: Deutschland
Die Stiftung vergibt Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Lehre, Bildung und Erziehung, Kunst, Denkmalpflege und Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. Antragsberechtigt sind ausschließlich inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Bewerbungsschluss ist jeweils der 01.02., 01.04., 01.08. und 01.11. eines Jahres.
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