Bewerbungsschluss: 28.02.2024
Region: Deutschland
Antragsberechtigt: Inhabende gewerblicher und ortsfester Kinos in Deutschland.
Weitere Voraussetzungen: Ihr Kino muss min. 275 Vorführungen nachweisen können. Ihr Kino muss mindestens 9 Monate Spielbetrieb nachweisen können.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Kinoprogrammpreise. Mit dem Preis werden Kinos mit einem kulturell herausragenden Jahresfilmprogramm ausgezeichnet.