Region: Deutschland
Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten – resp. Metropolregionen – geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu vier geplanten Fristen im Jahr 2026 kurzfristig eingereicht werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet die Geschäftsführerin des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter: in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts.
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker: innen, Komponist: innen und Klangkünstler: innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Antragsteller: innen, die einen Antrag auf Förderung beim Musikfonds stellen wollen, müssen grundlegende formale sowie musikalische Anforderungen erfüllen.