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Fonds Darstellende Künste: Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume

Bewerbungsschluss: Mehrere Fristen, Infos auf der website

Region: Deutschland

Die Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume ermöglicht gezielt Wiederaufnahmen, Adaptionen und Gastspiele in ländlichen und strukturschwachen Räumen und bietet bundesweit bemerkenswerten Produktionen aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste über die Premiere hinaus eine Perspektive.
Die Förderung sichert ressourcenschonenden Umgang, nachhaltige Wirkung und bundesländerübergreifende Sichtbarkeit für die zuvor durch den Fonds geförderten Produktionen, und befördert dabei nicht zuletzt auch offenen künstlerischen und kulturellen Austausch von Ästhetiken und Diskursen zwischen Stadt- und Landbevölkerung.

Die Wiederaufnahmeförderung Ländliche Räume dient der Wiederaufführung bzw. Gastspielen in ländlichen Räumen und dabei ggf. auch der künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.
Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.

Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal in ländlichen Räumen aufgeführt werden. Als ländliche Räume gelten im Förderprogramm alle Städte und Gemeinden unter 20.000 Einwohner*innen sowie alle Orte, die im entsprechenden Atlas des Thünen-Instituts in den Kategorien 1, 2 oder 4  gelistet werden (nicht aber 3 oder 5).

Mehr unter https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/wiederaufnahmefoerderung-l%C3%A4ndlicher-raum/

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