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Förderung der Bundesstiftung Aufarbeitung

Bewerbungsschluss: 31.08.2021

Region: Deutschland

Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Für Förderungen ab 50.000 Euro endet die Bewerbungsfrist am 30. Juni 2021, für Förderungen unter 50.000 Euro am 31. August 2021.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, wie z.B. Vereine, Verbände, Universitäten und Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) Anträge an die Stiftung stellen.

Mehr unter https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/foerderung/projektfoerderung

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