Bewerbungsschluss: 19.06.2024
Region: Deutschland
2025 startet das Bundesprogramm “Demokratie leben!” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in die dritte Förderperiode. Das Programm wurde weiterentwickelt und dabei die Ziele und Strukturen neu justiert sowie stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus den bisherigen Förderperioden. Das Interessenbekundungsverfahren (IBK) ist der erste Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms “Demokratie leben!”. Zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist ab dem 22. Mai 2024 eine Registrierung im neuen Förderportal des Bundesprogramms notwendig. Die Interessenbekundungen sind dort online auszufüllen. Es sind keine separaten Dateien oder Unterschriften beizufügen. Eine Einreichung auf dem Postweg ist im Unterschied zu vorangegangenen Förderperioden nicht mehr nötig. Auch Übermittlungen per Fax oder E-Mail sind nicht möglich.
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Im ersten Schritt erfolgt das Interessenbekundungsverfahren. Dieses verpflichtet Sie nicht zur Antragstellung. Eine erfolgreiche Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden. Fristende zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 19. Juni 2024, 13:00 Uhr. Die fachlich-inhaltliche Prüfung der fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen erfolgt in einem Begutachtungsverfahren.
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