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Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Übernachtungsstätten

Bewerbungsschluss: 30.09.2020

Region: Deutschland

Im Rahmen des Sonderprogramms „Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit 2020“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von der Corona-Krise betroffene Übernachtungsstätten in der Kinder- und Jugendarbeit.

Anträge können bis zum 30. September 2020 von allen gemeinnützigen Übernachtungsstätten gestellt werden, die Angebote oder besondere Räumlichkeiten für den Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung vorhalten. Es können 90 Prozent des voraussichtlichen Betriebsdefizits im Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2020, jedoch maximal 400 Euro je Bett, beantragt werden.

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist die zuständige Zentralstelle für Übernachtungsstätten, die im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung tätig sind.

Mehr unter https://www.bkj.de/news/antrag-stellen-sonderprogramm-fuer-gemeinnuetzige-uebernachtungsstaetten/?fbclid=IwAR2uY6pNdHH7R7ws5i5AnrxUZC_MG3xwWAL823kcHk2BrU474nReR-q-UnE

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