Bewerbungsschluss: 30.09.2020
Region: Deutschland
Im Rahmen des Sonderprogramms „Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit 2020“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von der Corona-Krise betroffene Übernachtungsstätten in der Kinder- und Jugendarbeit.
Anträge können bis zum 30. September 2020 von allen gemeinnützigen Übernachtungsstätten gestellt werden, die Angebote oder besondere Räumlichkeiten für den Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung vorhalten. Es können 90 Prozent des voraussichtlichen Betriebsdefizits im Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2020, jedoch maximal 400 Euro je Bett, beantragt werden.
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist die zuständige Zentralstelle für Übernachtungsstätten, die im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung tätig sind.