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Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Bewerbungsschluss: 30.08.2019

Region: Deutschland

Mit den Fördermaßnahmen im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) soll ein Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Infrastruktur des bürgerschaftlichen Engagements und der Potentiale der Zivilgesellschaft und der Kommunen geleistet werden. Zu diesem Zweck fördert Z:T bundesweit Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus.

Ab 01.01.2020 beginnt eine neue Förderperiode des Bundesprogramms. Für eine Projektförderung können interessierte Vereine und Verbände bis zum 30.08.2019 in den Programmbereichen „Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken“ und „Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten“ einen Förderantrag stellen. Im Programmbereich 3a „Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement – Schwerpunkt Digitalisierung“ können Anträge bis zum 31.10.2019 gestellt werden.

Die Projektmaßnahmen werden ergänzt durch begleitende Maßnahmen, wie Coaching-, Supervisions-, Qualifizierungs-und Vernetzungsmaßnahmen, wissenschaftliche Evaluation und (Forschungs-)vorhaben, welche der Qualitätssicherung, der Weiterentwicklung von Programmangeboten und Projektinhalten sowie dem Transfer und der nachhaltigen Sicherung bewährter Handlungsansätze dienen.

Mehr unter http://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/foerderung/143864/foerdermoeglichkeiten

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