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Aufholpaket Kulturelle Bildung – Antragsstellung ab sofort möglich!

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (bkj) beteiligt sich mit dem Förderprogramm „Aufholpaket Kulturelle Bildung“ am Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“. Acht Mitgliedsverbände der bkj engagieren sich in dem Programm und fördern außerschulische Freizeit- und Ferienprojekte aus den Bereichen Musik, Kunst, Theater, Literatur, Medien, Spielkultur, Zirkus und Tanz für Kinder und junge Menschen bis 27 Jahre.

Die Förderung kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden (auch mit Landesmitteln im Rahmen des Aufholpaketes), jedoch nicht mit anderen Bundesprogrammen.

Die Projekte sollen mind. 6 Teilnehmende erreichen und die aktuelle Pandemie-Situation berücksichtigen. Förderfähig sind Honorare für Hilfs- und Fachkräfte, Material- und Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Raummieten. Die Anträge können laufend über eine zentrale Datenbank gestellt werden; die Bearbeitungszeit beträgt 3-4 Wochen. Projekte, die in 2021 stattfinden sollen, können ab sofort und bis zum 31.10.2021 beantragt werden. Für 2022 wird es eine neue Ausschreibung geben.

Antragsberechtigt sind Institutionen, die als gemeinnützig anerkannt sind (Vereine, Stiftungen, gGmbHs etc.) oder Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Kirchengemeinden etc.); die Antragsstellenden müssen außerdem als freier oder öffentlicher Träger der Jugendhilfe anerkannt sein oder relevante Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit haben und diese im Antrag darstellen.

Ausführliche Informationen über das „Aufholpaket Kulturelle Bildung“ finden Sie HIER.