Bewerbungsschluss: 30.06.2020
Region: Deutschland
Bewerben können sich hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Bibliotheken mit einer wöchentlichen Mindestöffnungszeit von 6 Stunden in Kommunen bis 20.000 Einwohnern sowie Fahrbibliotheken mit ländlich geprägten Einzugsgebieten. In Ausnahmefällen sind auch Einrichtungen in Kommunen mit einer höheren Einwohnerzahl förderfähig, wenn sie den ländlichen Charakter ihres Einzugsgebiets nachweisen können. Gefördert werden Maßnahmen, die die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Darunter fallen etwa die Bereitstellung von Technik und digitalen Angeboten, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzflächen.
Es können einmalig bis zu 25.000 € beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bibliothek durch Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme.
Es gibt keine Antragsfristen. Anträge werden ab dem 15. Mai 2020 laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft.
Mehr unter https://www.bibliotheksverband.de/dbv/projekte/vor-ort-fuer-alle.html