Bewerbungsschluss: 06.02.2026
Region: Deutschland
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler*innen, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen.
Die Produktion entstand maßgeblich in Deutschland. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.
Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).
Der*die Veranstalter*in gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.
Mehr unter https://www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-tanz-international/