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Neues Förderprogramm U*act für kriegsflüchtige Künstler:innen

Bewerbungsschluss: 31.08.2022

Region: Deutschland

Mit dem neuen Bundesprogramm U*act fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein Kooperationen von Theatern in Deutschland und Künstler:innen, die wegen des Krieges in der Ukraine ihre Heimat verlassen mussten. Die Beschäftigung und Einbindung in Produktionen des Schauspiels, des Tanzes oder in Performances soll Ankommen und Aufenthalt in Deutschland erleichtern und unterstützen.

U*act wendet sich an öffentlich getragene Staatstheater, Stadttheater und Landesbühnen in Deutschland sowie an künstlerisch selbst produzierende und Kunst vermittelnde Privattheater.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Deutschen Bühnenverein unter Einbeziehung des Votums eines Fachbeirates. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. August 2022.

Mehr unter https://www.buehnenverein.de/de/netzwerke-und-projekte/u-act.html

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