Bewerbungsschluss: 15.09.2020
Region: Rheinland-Pfalz
Die Förderkriterien für die Maßnahme 1 „Projektstipendien“ wurden erweitert. Neben Mitgliedern der Künstlersozialkasse können nun auch Künstlerinnen und Künstler einen Antrag auf Förderung stellen, die über eine künstlerische Ausbildung, ein jährliches Einkommen von mindestens 3.900 Euro durch eine künstlerische Tätigkeit oder eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit bzw. eine qualifizierte künstlerische Praxis verfügen. Diese Erweiterungen gelten auch für die Maßnahme 4 „Neue Medien direkt“, die in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen die Möglichkeit einer Antragsstellung bietet. Antragsschluss für beide Maßnahmen ist der 15. September 2020.
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