Bewerbungsschluss: 30.06.2020
Region: Deutschland
Kulturelle Teilhabe ist unter anderem abhängig von der Erreichbarkeit eines Angebots. Das betrifft Menschen in ländlichen Regionen, insbesondere diejenigen, die nicht mobil sind. Deshalb ist es wichtig, das Engagement in den vorhandenen Einrichtungen in ländlichen Räumen sinnvoll zu unterstützen. Gefördert werden Projekte von Freiwilligen im Rahmen ihres Freiwilligendienstes in der Einsatzstelle. Wegen der aktuellen Situation, in der Begegnungs- und Veranstaltungsformate schwer planbar sind, empfehlen sich digitale Formate. Das können sein: Online-Veranstaltungen, digitale Angebote wie Apps oder Podcasts, Online-Workshops, -kurse oder -qualifizierungen, Publicity für Einsatzstellen und Regionen.
Die Förderung kann bis zu 5.000 Euro betragen. Auch nachhaltige Inventaranschaffungen (Kosten über 800 Euro) sind mit Begründung im Rahmen der Projektförderung möglich. Möglich sind Kooperationen zwischen verschiedenen Einrichtungen und Akteur*innen auch zwischen Land und Stadt. Es gibt keine Einreichungsfrist. Das Projekt muss aber bis spätestens August 2020 starten.
Mehr unter https://www.bkj.de/engagement/freiwilligendienste-kultur-und-bildung/projektfoerderung-landschafft