Bewerbungsschluss: 31.08.2022
Region: Deutschland
Infolge des Krieges in der Ukraine fliehen bildende Künstler:innen aus ihrer Heimat und kommen nach Deutschland. Sie benötigen Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten. Das Sonderförderprogramm „Residenzen für bildende Künstler:innen aus der Ukraine“ will Einrichtungen des Kunstbetriebs, die Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für aus der Ukraine geflüchtete qualifizierte bildende Künstler:innen – sog. Residenzen – anbieten, und gleichzeitig auch die Künstler:innen durch Stipendien unterstützen.
Antragsberechtigt sind Künstlerhäuser, Atelierhäuser, Kunstvereine, Kommunen und Einrichtungen des Kunstbetriebs, die in Deutschland Unterkunft und Arbeitsmöglichkeit – sog. Residenzen – für seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtete bildende Künstler:innen zur Verfügung stellen.
Die geförderten Einrichtungen erhalten eine monatliche Pauschale von bis zu 1.000 Euro für künstlerische Betreuung und Betriebskosten. Zusätzlich erhalten die Residenz-Künstler:innen ein monatliches Stipendium von je 1.500 Euro, das über die Einrichtungen ausgezahlt wird. Die Auswahl der und die Antragsstellung für die Künstler:innen erfolgt über die Einrichtungen. Bewerbungsschluss ist der 31.08.2022.
Mehr unter https://www.kunstfonds.de/foerderung/sonderfoerderprogramm-ukraine