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Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung

Bewerbungsschluss: unterschiedlich

Region: Deutschland

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 Maßnahmen Kultureller Bildung. Bis Ende 2017 wurden bundesweit über 14.000 Maßnahmen durchgeführt und damit über eine halbe Million Kinder und Jugendliche erreicht. Seit 2016 fördert das BMBF zusätzlich auch Maßnahmen für junge erwachsene Geflüchtete zwischen 18 und 26 Jahren.

2018 geht das Projekt „Kultur macht stark“ in seine zweite Förderphase. Bis 2022 stellt das BMBF 250 Millionen Euro zur Verfügung, welche durch aktuell 30 Programmpartner vergeben werden. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen alle künstlerischen Sparten und Kulturformen sowie interdisziplinäre Angebote.

Mit der Förderung der Bildungsbündnisse verfolgt das BMBF vier Ziele: Wesentlich ist die Eröffnung neuer Bildungschancen – vor allem für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Zugleich sollen die Bündnisse eine neue soziale Bewegung für gute Bildung anstoßen und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Zukunft junger Menschen aktivieren. Eine tragfähige Vernetzung unterschiedlicher Bildungsakteure auf lokaler Ebene, möglichst nah an den Kindern und Jugendlichen, zu fördern, ist ein weiteres Ziel. Und nicht zuletzt geht es darum, Kulturelle Bildung in die Breite zu tragen – genau zu den Kindern, die bislang am weitesten von ihr entfernt sind.

Programmpartner des BMBF sind ausgewählte Einrichtungen, die bundesweit tätig sind und über Kompetenzen in der außerschulischen Bildung verfügen. Für alle 30 Programmpartner gelten folgende grundsätzliche Bedingungen:

  • Die Maßnahmen richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren.
  • Die Maßnahmen sind niedrigschwellig, um vor allem bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen zu können.
  • Die Maßnahmen werden auf lokaler Ebene in Bündnissen mit mindestens drei Partnern durchgeführt.
  • Die Maßnahmen werden im außerschulischen oder im außerunterrichtlichen Bereich durchgeführt, Schulen können jedoch Kooperationspartner sein. Auch Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können in einem Bündnis mitwirken.
  • Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, daher wird kein hauptamtliches Personal auf lokaler Ebene finanziert – die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht.

Förderungswürdige Maßnahmen auf lokaler Ebene können beispielsweise sein: Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig), Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig), Patenschafts- und Mentorenprogramme.

Eine Übersicht der verschiedenen Programmpartner und ihre Antragsfristen haben wir unter www.skubi.com/kultur-macht-stark/programmpartner für Sie zusammengestellt.
Eine Antragsstellung ist über folgende Seite möglich: https://kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de/

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