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Goethe-Institut fördert Musiker*innen aus Entwicklungsländern

Bewerbungsschluss: 15.11.2019

Region: Deutschland

Der Fachbereich Musik des Goethe-Instituts fördert Arbeitsaufenthalte in Deutschland für Interpretinnen, Musiker und Komponistinnen aus Entwicklungs- und Transformationsländern, um neue internationale Programme und Produktionen mit Partnern in Deutschland zu unterstützen. Die Antragsfrist für Projekte, die spätestens im März 2020 beginnen, ist der 15. November 2019. Musiker*innen, die auf Einladung durch eine Institution oder Einzelperson in Deutschland für einen Arbeitsaufenthalt von 2-6 Wochen anreisen wollen, können sich um die Förderung bewerben. Der Antrag kann sowohl von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Ausland als auch von Partnerinstitutionen in Deutschland gestellt werden.

Mehr unter https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus.html?wt_sc=musikfoerderun

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