Bewerbungsschluss: 31.12.2024
Region: Deutschland
Sogenannte „Kleinaktivitäten“ rund um den internationalen Jugendkulturaustausch können ohne viel Verwaltungsaufwand über die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung gefördert werden. Mit der Kleinaktivitäten-Förderung können vielerlei Projekte, Prozesse und Vorhaben verwirklicht werden, die nicht mit festen Fördersätzen und Teilnehmerlisten abgerechnet werden, aber trotzdem die internationale Begegnungsarbeit unterstützen. Maximal können 1.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent gewährt werden. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mehr unter https://www.bkj.de/news/foerderung-fuer-kleine-vorhaben-mit-grosser-wirkung