Aufgrund der momentanen Situation mit der damit verbundenen Schließung der Kooperationseinrichtungen hat das Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ die Frist für das Einsenden der Leistungsangebote um zwei Wochen verlängern. Die Leistungsangebote sind nun bis zum 22.05.2020 (es zählt der Eingangsstempel des Ministeriums) einzureichen.
Seit dem 9. März können interessierte Einrichtungen mit den im Programm vertetenen Künstler*innen die Durchführung eines gemeinsamen Angebotes auf der Grundlage der von den Künstler*innen konzipierten Projekte vereinbaren. Die konkrete Kooperation wird dann im sogenannten „Leistungsangebot“ festgehalten und beim Landesprogramm eingereicht.
Alle Informationen zu „Jedem Kind seine Kunst“ sowie den Link zur Künstler*innen-Datenbank finden Sie hier.