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Freiwilligendienste 2030: Rechtsanspruch auf einen Freiwilligenplatz

Die Träger, Verbände und Zentralstellen der Freiwilligendienste im In- und Ausland haben auf einer Pressekonferenz am 13. Juni 2024 im Rahmen der Veröffentlichung ihres Positionspapieres “Freiwilligendienste 2030” eine Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit vorgestellt. Kern der Vision ist es, ein attraktives Angebot allen Menschen zu ermöglichen, die sich in einem Freiwilligendienst engagieren möchten. Der gesellschaftliche und demokratische Zusammenhalt wird durch Freiwilligendienste gestärkt – ganz ohne Pflicht zu einem Dienst. Mit einem neukonzipierten Angebot für ALLE kann das Potential der Freiwilligendienste entfaltet werden und eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit entstehen.

Denn Freiwilligendienste sind ein Gewinn hoch 3: für die Freiwilligen, die Menschen in den Einsatzstellen und die Gesellschaft. Gegenwärtig engagieren sich jährlich bereits mehr als 10% aller Schulabgänger*innen in einem Freiwilligendienst. Eine kurzfristige Verdoppelung der Freiwilligenzahl für eine Kultur stetig anwachsender selbstverständlicher Freiwilligkeit ist durch den folgenden Dreiklang erreichbar:

  • ein Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligen-Vereinbarung,
  • ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BAföG-Niveau für alle Freiwilligen und
  • eine auffordernde Einladung und Beratung aller Schulabgänger*innen zu den Möglichkeiten, sich in einem freiwilligen Dienst zu engagieren.

Mehr unter https://www.bkj.de/engagement/freiwilligendienste-kultur-und-bildung/wissensbasis/beitrag/freiwilligendienste-2030-vision-fuer-eine-kultur-selbstverstaendlicher-freiwilligkeit