Der Energiefonds Kultur des Bundes ist am 1. April gestartet (kein Aprilscherz) und soll die gestiegenen Energiekosten abfedern; dafür stellt der Bund bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.
Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Der erste Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.