Kategorie: freie-Szene-news
Termine
14. Jan. 2006, Mainz Kulturpolitisches Seminar „They dance better …“ Erwartungen an das Kulturland Rheinland-Pfalz. Friedrich-Ebert-Stiftung, Regionalbüro Mainz, Tel. 06131/96067-0, mainz@fes.de 20. Jan. 2006, Berlin „Wie man sich Freunde schafft …“ Symposium zu Förder- und Freundeskreisen in der Kultur. Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e.V., Tel. 030/20281435, www.freundeskreise-kultur.de 23.-26. Jan. 2006, Freiburg 18. Kulturbörse Freiburg Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, Torsten Kläsener, 0761/7037-157, torsten.klaesener@fwtm.freiburg.de 3.-5. Feb. 2006, Tutzing Bildung(s)Kultur verändern Evangelische Akademie Tutzing, Schloss-Straße 2+4, 82327 Tutzing, Tel. 08158/251-0, niedermaier@ev-akademie-tutzing.de, www.ev-akademie-tutzing.de/doku/programm/upload/830.pdf 8.. Feb. 2006, Wiesbaden Underworld of arts – 1. Internationale Börse für Kulturgut Underworld…
Bundeskanzlerin Merkel stellt klar:
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung unterstrichen hat, dass die Kultur die Grundlage unseres Zusammenhalts ist und dass deshalb Kulturförderung für die Bundesregierung keine Subvention, sondern eine Investition in ein lebenswertes Deutschland ist. Dieses klare Votum, dass Kultur eine Investition und keine Subvention ist, ist mit Blick auf den angekündigten Subventionsabbau von großer Bedeutung für das gesamte kulturelle Leben in Deutschland. Ebenso begrüßt der Deutsche Kulturrat, dass Bundeskanzlerin Merkel klargestellt hat, dass der Bund auch in Zukunft eine Reihe wichtiger Kulturaufgaben übernehmen wird.
Koalitionsvertrag
Die neue Bundesregierung wird im Bereich Jugend, Bildung und Kultur viele bisherige Schwerpunktsetzungen weiterführen, so eine Meldung der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (BKJ). Diese Kontinuität ist für die Arbeit der BKJ-Fachverbände und -organisationen im Feld der kulturellen Kinder- und Jugendbildung wichtig und als Qualitätssicherungsfaktor zu begrüßen. Hildegard Bockhorst, Geschäftsführerin der BKJ, hat den Koalitionsvertrag einer ersten Bewertung unterzogen. Passagen des Koalitionsvertrages, die für die Infrastrukturen der kulturellen Bildung von besonderer Relevanz sind, sind unter http://bkj-remscheid.de/index.php?id=4&backPID=4&tt_news=1694 zu lesen.
KuPoGe-Kulturpreis 2005 vergeben
Exakt 16 Jahre nach der »erfolgreichen deutschen Revolution« von 1989, am 9. November 2005, hat die Kulturpolitische Gesellschaft mit der Verleihung ihres Kulturpreises 2005 an das Kulturelle Aktions-Projekt (KAP e.V.) in Torgau an die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für ein demokratisches Gemeinwesen erinnert. Sie würdigte damit das beispielhafte Wirken des Preisträgers, dem es im Schnittfeld von kultureller Breitenarbeit, Denkmalschutz und kleiner Kulturwirtschaft gelungen ist, eine ehemalige napoleonische Festungsanlage zur »Kulturbastion« umzuwandeln. KAP e.V. stehe damit in der Tradition der DDR-Bürgerbewegung, die mit ihrer Losung von »Schwerter zu Pflugscharen« das Ende der DDR einläutete, wie Vizepräsidentin Helene Kleine in ihrem Grußwort…
Haftung der Mitglieder für Vereinsschulden bei vorrangiger wirtschaftlicher Betätigung?
Das OLG Dresden vertritt in seinem Urteil v. 9.8.2005 (2 U 897/04) die Ansicht, dass die Mitglieder eines eingetragenen Vereins persönlich für die Schulden des Vereins in Anspruch genommen werden können, wenn der Verein sich über die Grenzen des sog. Nebenzweckprivilegs hinaus wirtschaftlich betätigt. Das OLG weicht hier deutlich von der bisherigen Rechtsprechung ab. Eine Durchgriffshaftung in das Privatvermögen der Mitglieder eines e.V. kam bisher nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen in Frage. Nach § 21 BGB kann ein Verein nur dann ins Vereinsregister eingetragen werden, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (ideeller Verein). Dies dient…
Anlage EÜR
Gemeinnützige Vereine, die nicht bilanzieren, müssen ab dem Steuerjahr 2005 mit der Körperschaftsteuererklärung das Formular "Anlage EÜR" abgeben, wenn sie im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen von über 30.678 € (einschließlich Umsatzsteuer) haben. Das bedeutet, wenn die Umsatzgrenze zur Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht überschritten sind, ist neben der Körperschaft- und Gewebesteuererklärung auch das EÜR-Formular beim Finanzamt einzureichen. Mit dem neuen Formular "Anlage EÜR" ändern sich auch die Anforderungen an die Buchhaltung, weil die Erfassung bestimmter Aufwendungen und Erträge anders als bisher gesondert vorgenommen werden muss. Einzutragen sind nur die Daten des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 64 Abs. 2 AO). Die Einnahmen…
Vereinsautonomie: Mitglieder eines Fremdvereins als eigene Mitglieder
1. Eine Satzungsregelung, wonach Mitglieder eines anderen Vereins als Mitglieder gelten, ist unwirksam. 2. Das Recht, eine möglicherweise vereinsrechtswidrige Satzungsbestimmung anzufechten, verwirkt nicht bereits aufgrund Zeitablaufs. Vielmehr muss ein Umstandsmoment hinzutreten, aus dem die Billigung der angefochtenen Bestimmung erkennbar wird. (Landgericht Saarbrücken – 18.10.2005 – 16 O 231/05) Volltext im Abo-Bereich http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zivil/abo/2273.htm.
Sitzverlegung eines ausländischen Vereins nach Deutschland
Die Niederlassungsfreiheit aus Art. 43, 48 EGV begründet für Vereine nationalen Rechts keinen Rechtsanspruch, ihren Satzungssitz unter Bewahrung ihrer Identität in einen anderen Mitgliedstaat zu verlagern und im Falle der Sitzverlegung nach Deutschland in das deutsche Vereinsregister eingetragen zu werden. Nach Auffassung des Gerichts kann der Verein also erst nach Neugründung entsprechend dem BGB ins Vereinsregister eingetragen werden. (OLG Zweibrücken – Beschl. v. 27.09.2005 – 3 W 170/05) Volltext im Abo-Bereich http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/zivil/abo/2290.htm.
Steuerbegünstigte Gehaltszulagen
Es gibt sie noch: Gehaltserhöhungen. Doch ein Großteil des Mehrverdienstes wandert meist direkt in die Kassen des Finanzamts. Die intelligente Variante: steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Zur Freude beider Seiten. Denn nicht nur der Arbeitnehmer profitiert von einer pfiffigen Lösung, sondern auch der Arbeitgeber. http://www.ratgeber-steuer24.de/Steuerbeguenstigte_Gehaltszulagen.
Stellenausschreibung 1:
Im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz ist in der Abteilung "Landesjugendamt" ab dem 1.3.2006 befristet bis zum 30.6.2008 eine Teilzeitstelle (20 Stunden) mit einer Fachberaterin/ einem Fachberater für Jugendarbeit zu besetzen. Mit der Stelle verbunden ist die Funktion der Landesjugendpflegerin/ des Landesjugendpflegers. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialpädagogik/ Sozialarbeit mit staatlicher Anerkennung und eine mehrjährige Berufserfahrung. Dienstort ist Mainz. Bewerbungen können bis zum 9. Dezember 2005 im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingereicht werden. Die vollständige Stellenausschreibung http://www.rlp.de/rlp/broker?uMen=4be7b9d5-41a3-bfee-bc4f-15f965297725&uCon=45f30af5-d625-c701-6e24-b9cf5a06189a&uTem=90370a1c-7652-95f1-80fa-25f965297725&uBasVariantCon=33333333-3333-3333-3333-333333333333&_ic_home=true.