Kulturstiftung des Bundes: Offene Förderung ohne Eingrenzungen bei Sparten und Themen
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Photographie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien, verwandte Formen und Zwischenformen.
Anträge auf Förderung können ab 50.000 Euro bis zu einer Höchstsumme von 250.000 Euro gestellt werden. Fördersummen über 250.000 Euro müssen vom Stiftungsrat beschlossen werden. Der Antragsteller muss eine Kofinanzierung von 20 Prozent nachweisen. Die Förderung kann Institutionen im In- und Ausland gewährt werden. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Einzelpersonen werden in der Regel nicht gefördert. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2013.
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