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Update FAQ Corona für Kulturschaffende

Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz hat in Kooperation mit Kulturnetz Pfalz e.V. ein FAQ Corona für Kulturschaffende erarbeitet. Neben den Hilfspaketen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz sind Informationen zu Kurzarbeitergeld, ALG II, Erleichterungen bei den Förderbedingungen in Rheinland-Pfalz, Lohnsteuer und Sozialversicherung, Liquiditätshilfen, Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne und vieles Weitere hinterlegt. Das FAQ wird laufend aktualisiert.

Was ist für freischaffende Künstler*innen vom Grundsatz her zu beachten:

  1. Bei o.a. Bundesprogramm handelt es sich nach Auskunft des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums nicht um ein Programm, das den entgangenen Gewinn ausgleicht. Es gleicht lediglich für drei Monate laufende Verbindlichkeiten (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) aus.
    Da es Gerüchte im Internet gibt, dass auch angemessene eigene Lebenskosten („Unternehmer*innen-Lohn“) angesetzt werden können, hat das rheinland-pfälzische Wirtschaftministerium nochmals Stellung bezogen: „Der Bund hat noch einmal klargestellt, dass der Zuschuss allein für Liquiditätsengpässe bezüglich Betriebsausgaben (gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingraten) genutzt werden darf. Der Zuschuss ist nicht gedacht für Ausgaben zum Lebensunterhalt – dafür wurde das ALG II erweitert“.
  2. Für durch Einnahmeausfall in Not geratene Freischaffende sieht der Gesetzgeber zur Sicherung des Lebensunterhaltes die Grundsicherung (ALG II) vor.
    Wer ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. Nach dem 30. Juni 2020 wird rückwirkend keine Bedarfsfeststellung erfolgen und daher drohen nach diesem Zeitraum auch keine Rückforderungen. Zudem kann der Zeitraum per Verordnung des BMAS auch noch einmal verlängert werden. Auch werden Miete und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung in tatsächlicher Höhe übernommen.Die Arbeitsagentur hat auch ein Corona FAQ ins Netz gestellt, wo noch weitere Fragen beantwortet werden. So kann z.B. die Selbstständigkeit trotz ALG II weiterlaufen (was für den Verbleib in der KSK vielleicht wieder wichtig ist). Hier der Link zu den FAQs: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

Mehr unter http://www.kultur-rlp.de/corona/faq-corona