EmpCo: Was kulturelle Einrichtungen jetzt bei der Nachhaltigkeitskommunikation beachten sollten
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die europäische Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition”, kurz EmpCo, soll Verbraucher*innen besser vor irreführenden Aussagen und Greenwashing schützen. Deutschland hat die Vorgaben durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in nationales Recht umgesetzt.
Auch für kulturelle Zentren, Jugendkunstschulen, Kulturvereine und andere Einrichtungen der kulturellen Bildung ist das ein guter Anlass die eigene Nachhaltigkeitskommunikation zu schärfen. Denn die neue Richtlinie bedeutet nicht, dass wir künftig schweigen sollen. Im Gegenteil: Wer konkret und ehrlich über das eigene Engagement spricht, wird künftig glaubwürdiger gehört.
Was ist EmpCo – und warum ist die Richtlinie richtig?
EmpCo verschärft die Regeln für freiwillige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der öffentlichen Kommunikation. Im Zentrum stehen zusätzliche Verbote in der sogenannten Schwarzen Liste des UWG. Geschäftspraktiken, die dort aufgeführt sind, gelten grundsätzlich als unzulässig, ohne dass im Einzelfall noch geprüft werden muss, ob tatsächlich jemand getäuscht wurde.
Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt: Sie schützt alle, die sich ehrlich und mit echtem Engagement für Nachhaltigkeit einsetzen, vor jenen, die mit leeren Floskeln und grüner Kosmetik punkten wollen. Für Einrichtungen, die tatsächlich etwas bewegen, wird es dadurch leichter, sich von oberflächlicher Greenwashing-Kommunikation abzugrenzen.
Betrifft EmpCo auch kulturelle Einrichtungen?
Ja! Immer dann, wenn Nachhaltigkeitsaussagen als geschäftliche Handlung gegenüber Besucher*innen, Teilnehmer*innen oder Publikum einzuordnen sind. Das ist zum Beispiel der Fall bei:
– Websites und Online-Auftritten der Einrichtung
– Programmheften, Flyern, Plakaten und Social-Media-Beiträgen
– Aussagen im Zusammenhang mit Workshops, Kursen, Veranstaltungen oder Konzerten
– Gastronomieangeboten, Shop-Produkten oder Merchandise
– Sponsoring- und Kooperationskommunikation
– Logos, Icons und selbst entwickelten Kennzeichnungen
– Aussagen über die gesamte Einrichtung oder einzelne Angebote
Interne Arbeitsdokumente, Förderanträge oder rein sachliche Berichte sind nicht automatisch Werbung. Sobald Aussagen aber öffentlich eingesetzt werden, um die Einrichtung oder ein Angebot besonders positiv hervorzuheben, können die Anforderungen des UWG greifen.
Was dürfen wir und was nicht?
Die wichtigste Botschaft vorweg: Das Wort „Nachhaltigkeit” wird nicht verboten. Einrichtungen dürfen und sollen weiterhin über ihr Engagement sprechen. Problematisch werden vor allem pauschale, unbelegte Aussagen.
KRITISCH:
Aussage
„Wir sind ein nachhaltiges Zentrum.”
Problem
Pauschale Aussage ohne konkreten Bezug
Aussage
„Unsere Workshops sind umweltfreundlich.”
Problem
Unbestimmt – was genau ist umweltfreundlich?
Aussage
„Wir sind klimaneutral.”
Problem
Ohne Nachweis und ohne differenzierte Berechnung irreführend
Aussage
„Diese Veranstaltung ist grün.”
Problem
Allgemeiner Begriff ohne Erläuterung
Ein grünes Blatt-Icon neben dem Programmheft ohne Erklärung
Kann wie ein geprüftes Siegel wirken
BELASTBAR:
Aussage
„Seit 2025 erfassen wir systematisch unseren Energieverbrauch. Durch die Umstellung auf LED-Beleuchtung im Probenraum konnten wir den Stromverbrauch um 22 % gegenüber dem Vorjahr senken.”
Warum funktioniert sie?
Konkreter Zeitraum, klarer Bereich, belegbare Zahl
Aussage
„Für unser Sommerfest verwenden wir ausschließlich Mehrweggeschirr. Die Geschirrspülmaschine wird mit Ökostrom betrieben.”
Warum funktioniert sie?
Konkrete Maßnahme, klarer Bezug
Aussage
„Unser Jugendkunstschul-Programm 2026 findet in Räumen statt, die seit 2024 mit einer Wärmepumpe beheizt werden.”
Warum funktioniert sie?
Sachlich, nachvollziehbar, zeitlich eingeordnet
Aussage
„Für den Workshop verwenden wir Materialien aus dem Bestand. Neu beschafftes Material ist für die Weiterverwendung in folgenden Kursen vorgesehen.”
Warum funktioniert sie?
Konkrete Praxis, kein Pauschalurteil
Die Grundregel:
Nicht die Einrichtung pauschal als nachhaltig bezeichnen, sondern konkret beschreiben, was verändert wurde, auf welchen Bereich sich die Aussage bezieht und wodurch sie belegt werden kann.
Wichtig: Eine Konkretisierung muss unmittelbar und auf demselben Kommunikationsmedium erfolgen. Ein allgemeiner Begriff lässt sich nicht durch eine Erläuterung retten, die erst nach mehreren Klicks oder in einer kaum sichtbaren Fußnote auffindbar ist.
Was gilt für Klimaziele und Zukunftsversprechen?
Aussagen wie „Bis 2030 sind wir klimaneutral” unterliegen künftig besonders hohen Anforderungen. Sie brauchen:
– klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen
– einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan
– eine regelmäßige Überprüfung durch unabhängige externe Sachverständige
Allgemeine Absichtserklärungen reichen nicht aus. Besonders streng gilt: Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral”, wenn die Neutralität lediglich auf Kompensation beruht, sind ab dem Stichtag grundsätzlich unzulässig.
Was gilt für Siegel, Icons und Auszeichnungen?
Ein BNE-Siegel, ein Öko-Label oder eine regionale Auszeichnung dürfen weiterhin benannt werden. Entscheidend ist Transparenz:
– Wer hat das Siegel vergeben?
– Auf welchen Kriterien beruht es?
– Für welchen Zeitraum gilt es?
– Welcher Bereich wurde geprüft oder ausgezeichnet?
Vorsicht ist auch bei selbst gestalteten Symbolen geboten. Ein grünes Blatt, ein farbiger Punkt oder ein eigens gestaltetes Logo kann bei Besucher*innen den Eindruck erwecken, ein Angebot sei besonders nachhaltig oder geprüft. Ein Icon mit dem Hinweis „Hier gibt es vegane Speisen” beschreibt ein konkretes Angebot. Dasselbe Icon unter der Überschrift „Unsere nachhaltigen Veranstaltungen” kann dagegen so verstanden werden, dass die gesamte Veranstaltung nach Nachhaltigkeitskriterien geprüft wurde.
Was können wir jetzt tun?
Es braucht keine perfekte Nachhaltigkeitsbilanz. Für den Anfang reichen einige überschaubare Schritte:
1. Aussagen kurz überprüfen. Auf der Website, in Social Media, im aktuellen Programmheft: Wo stehen allgemeine Begriffe wie „nachhaltig”, „grün”, „umweltfreundlich” oder „klimaneutral”? Ist klar, worauf sich die Aussage konkret bezieht?
2. Konkreter formulieren. Beschreiben Sie, welche Maßnahme umgesetzt wurde, welchen Bereich sie betrifft und was damit erreicht werden soll.
3. Belege griffbereit halten. Verbrauchsdaten, Rechnungen, Beschaffungsrichtlinien, Fotos, Konzepte – sammeln Sie die wichtigsten Nachweise an einem zentralen Ort. Ein gemeinsamer Ordner und eine kurze Übersicht reichen für den Einstieg.
4. Siegel transparent erklären. Wenn Sie ein Siegel oder eine Auszeichnung verwenden, nennen Sie die Vergabestelle und beschreiben Sie kurz, was geprüft wurde.
Fünf Fragen vor jeder Veröffentlichung:
1. Was genau behaupten wir?
2. Worauf bezieht sich die Aussage?
3. Können wir sie verständlich erklären?
4. Haben wir einen passenden Nachweis?
5. Könnte der Eindruck entstehen, dass die Aussage für die gesamte Einrichtung gilt?
Die ÖMIS als praktischer Einstieg
Die Ökologischen Standards für die Soziokultur (ÖMIS) bieten einen konkreten Rahmen, um ökologische Maßnahmen systematisch anzugehen und Fortschritte zu dokumentieren. Genau das, was EmpCo von der Kommunikation verlangt (konkrete, belegbare Aussagen) wird durch die Arbeit mit den ÖMIS zur Grundlage. Wer seine Maßnahmen strukturiert erfasst, kann sie auch glaubwürdig kommunizieren.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt und ihr seid nicht allein 🌳
Die EmpCo-Regeln gelten seit dem 27. September 2026. Wer bisher eher allgemein über die eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen kommuniziert hat, sollte jetzt die wichtigsten öffentlichen Aussagen prüfen und schrittweise umstellen. Kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, zeitnah den ersten Schritt zu machen. Und den müsst ihr nicht allein gehen. Unsere Klimaschutzkoordination im Landesverband unterstützt euch in den kommenden vier Jahren dabei, die ÖMIS einzuführen, Maßnahmen zu planen, Nachweise zu strukturieren und eine belastbare Nachhaltigkeitskommunikation aufzubauen.
Bei Fragen, für eine erste Einschätzung eurer Situation oder wenn ihr einfach mal darüber sprechen wollt, wie ihr einsteigen könnt: Meldet euch gerne bei Awa Winkel.
Weiterführende Links:
https://www.museumsbund.de/empco-wie-museen-ab-september-2026-ueber-nachhaltigkeit-kommunizieren-koennen/
https://netzwerkgreenevents.de/materialien/#greenstream
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste fachliche Orientierung und keine einzelfallbezogene Rechtsberatung. Bei konkreten Zweifelsfällen empfiehlt sich eine wettbewerbsrechtliche Prüfung.