Förderungsart: Ausschreibungen, Preise und Wettbewerbe

Deutsche Postcode Lotterie – Projektförderung

Die Deutsche Postcode Lotterie macht sich stark für Mensch und Natur. Sie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt. Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, – die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, – über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke) – sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und deren Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen. Mehr unter https://www.postcode-lotterie.de/projekte/interessensbekundung

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Aufenthaltsprogramm im Studio für Elektroakustische Musik

Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste, Berlin fördert neue Initiativen und inspirierende Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik. Mehr unter https://www.adk.de/de/akademie/e-studio/Aufenthalt.htm

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Mikroförderung: Barrierefreiheit auf Webseiten

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28.06.2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Bis zu diesem Datum können bei der Aktion Mensch noch finanzielle Mittel zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten beantragt werden. Mehr unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/barrierefreiheit-fuer-alle?utm_medium=e-mail&utm_campaign=foerderung&utm_source=nl_fd_2025_03_06&utm_term=MailingID5093466_SendingID1241822#mikro

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Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung

Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern. Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der…

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Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung

Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.  Mehr unter https://www.kulturstiftung.de/ausstellungsfoerderung/

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Kulturstiftung der Länder: Restaurierungsförderung

Mit 200.000 Euro jährlich fördert die Kulturstiftung der Länder die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges. Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen. Näheres finden Sie sich in den Förderrichtlinien. 

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Gleiche Rechte, gleiche Chancen

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – laut Grundgesetz. Aber wie sieht es im echten Leben aus? Wo hakt es? Was muss besser werden? Wo stehen wir jenseits von „Gendersternchen“- und „Quoten“-Debatten? Was können wir als Gesellschaft tun, um allen Geschlechtern den gleichen Respekt entgegenzubringen? Wie beenden wir Sexismus und Gewalt? Welchen Weg müssen wir einschlagen, damit Freiheit, Selbstbestimmung und Würde zur Selbstverständlichkeit werden? Konfrontiert uns mit schonungslosen Beobachtungen, sprüht farbige Forderungen, die endlich erfüllt werden müssen, aber zeigt auch Horizonte voller Optimismus, die das Zusammenleben der Geschlechter zu einem Fest machen! Mehr unter https://www.lizzynet.de/wws/9.php#/wws/kunstwettbewerb-frauenrechte.php

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KUNSTFONDS_Werkverzeichnung

Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Dabei sind alle Maßnahmen förderfähig, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind.  Die beantragte Fördersumme muss mind. 10.000 Euro und max. 30.000 Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent betragen.  Die digitale Verzeichnung erfolgt in einem von der Stiftung Kunstfonds zur Verfügung gestelltem Erfassungsprogramm.  Mehr unter https://www.kunstfonds.de/foerderung/faqs/faqs-kunstfonds-werkverzeichung#c1400

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Jugendvideofestival PLURAL+ gegen Fremdenfeindlichkeit

PLURAL+ ist ein Jugendvideofestival, das Jugendliche aus aller Welt dazu ermutigt, sich mit den Themen Migration, Vielfalt, soziale Integration und der Prävention von Fremdenfeindlichkeit auseinander zu setzen. Junge Menschen können ihre kreative Vision mit der Welt teilen. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2025. Mehr unter https://pluralplus.unaoc.org/about/

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Schulorchester stärken 2025

Der Bundesverband Musikunterricht unterstützt und würdigt in Kooperation mit der Deutschen Orchester-Stiftung mit diesem Preis die Arbeit der Schulorchester: Best-Practice-Modelle sollen auf diese Weise eine bundesweite Resonanz erfahren. „Schulorchester stärken“ wird im Turnus von zwei Jahren ausgeschrieben. Im Wettbewerb „Schulorchester stärken“ werden einzelne Schulen mit einer besonders innovativen und nachhaltigen Orchesterarbeit ausgezeichnet. Insgesamt soll deutlich werden, wie an den Schulen nachhaltige AG-Arbeit betrieben werden kann und welche konzeptionellen Rahmenbedingungen, auch im Austausch mit außerschulischen Bildungsangeboten, zu solch einer gelingenden Orchesterarbeit beitragen. Mehr unter https://orchesterstiftung.de/projekte/preis-schulorchester-staerken/

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