Bewerbungsschluss: 15.07.2021
Region: Deutschland
Die Gastspielhäuser der INTHEGA sind außerhalb von Metropolen die zentralen Partner für freie und feste Tanzensembles, die einem breiten Publikum Stücke und Performances präsentieren wollen. INTHEGA-Häuser, die über mehrere Spielzeiten hinweg mit einer Tanzcompagnie oder auch mehreren Tanzensembles eine Partnerschaft eingehen wollen, können im Programm Tanzland der Kulturstiftung des Bundes eine Förderung in Höhe von bis zu 120.000 Euro beantragen. Die Förderung umfasst sowohl die Gastspielpräsentationen als auch begleitende Vermittlungsformate. Der Antragsschluss für die erste Förderrunde ist der 15. Juli 2021.