Bewerbungsschluss: 31.03.2021
Region: Deutschland
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt in einem Sonderprogramm Fördermittel in Höhe von einmalig bis zu 5.000.000 Euro im Jahr 2021 zur gezielten Stärkung der Sicherheitsvorkehrungen in Kultureinrichtungen zur Verfügung.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit von gefährdeten Kulturgütern. Dazu zählen insbesondere baulich-mechanische und elektronische Sicherheitsvorkehrungen zur angemessenen Erhöhung des Einbruch- und Diebstahlschutzes entsprechend des jeweiligen Risikos (z. B. zertifizierte einbruchshemmende Türen und Fenster, Einbruchmeldeanlagen; Zutrittskontrollanlagen, Videotechnik; in begründeten Ausnahmen auch externe Beratungsleistungen zur Erstellung / Aktualisierung eines Sicherheitskonzepts). Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021.