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Bewerbungsschluss: 30.06.2024
Region: Deutschland
Gefördert werden Kurzfilme mit einer Vorführdauer von bis zu 30 Minuten, die für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet sind. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 30.000 Euro. Die Förderung wird als Zuwendung gewährt.
Mehr unter https://www.kulturstaatsministerin.de/DE/film-und-medien/kulturelle-filmfoerderung/foerderbereiche/produktion-kurzfilme/produktion-kurzfilme_node.html
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