Bewerbungsschluss: Keine Frist
Region: Deutschland
Für Modellprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Erprobung neuer Wege in der politischen Bildung können Zuwendungen außerhalb der Richtlinienförderung gemäß §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung gewährt werden. Modellprojekte sind zeitlich begrenzte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger oder Förderbereiche übertragen werden und Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf Entwicklung, Erprobung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Transfer von Methoden und Konzeptionen. Die Anforderungen an die Modellförderung sind im §§ 23 und 44 BHO und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zusammengefasst.
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