Deutscher Ballettwettbewerb

Teilnahmeberechtigt ist jeder Schüler einer privaten Ballett- oder Tanzschule oder einer sonstigen Einrichtung, die Tanzunterricht erteilt, der sich über einen der fünf Regionalwettbewerbe qualifiziert hat. Altersbegrenzungen siehe Klasseneinteilung. Die Anmeldung kann nur durch die jeweilige Ballett- oder Tanzschule erfolgen. Jede Schule kann mit beliebig vielen Tänzern starten. Anmeldeschuss ist der 16. Januar 2015.
Mehr unter www.bfkm.de