Kulturfördergesetz in Nordrhein-Westfalen vorgestellt
Nordrhein-Westfalen will als erstes Bundesland die Kulturförderung durch ein Gesetz regeln. Das Landeskabinett hat dem von Kulturministerin Ute Schäfer vorgelegten Referentenentwurf zum Kulturfördergesetz (KFG) im Mai 2014 zugestimmt. Darin verpflichtet sich das Land u. a. zur Förderung der Kulturellen Bildung.
Die Landesverfassung verpflichtet das Land zur Förderung von Kunst und Kultur. Das Kulturfördergesetz soll diesen Verfassungsauftrag konkretisieren und ausgestalten. Nach der Sommerpause soll nach Abschluss der Verbändebeteiligung ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden.
„Was eine Landeskulturförderung ausmacht, die zukunftsgerichtet ist und zugleich das kulturelle Erbe sichert, was also aus Sicht der Landesregierung kulturpolitisch ‚state of the art‘ ist, das ist in diesem Gesetz nüchtern, kompakt und klar zusammengefasst. Mit dem Kulturfördergesetz wollen wir einen Rahmen schaffen, der den Kulturschaffenden mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit gibt“, erklärte Schäfer laut einer Pressemitteilung.
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