Das muss Schule machen: Kooperationsverbot gehört abgeschafft!

Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, plädiert für eine komplette Abschaffung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka gab im August die geplante Aufhebung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern für Forschung und Lehre an Hochschulen bekannt. Durch die hierzu notwendige Grundgesetzänderung soll die Möglichkeit des dauerhaften Engagements des Bundes in diesem Bereich gesichert werden. Das Kooperationsverbot im  Schulwesen stand nicht zur Diskussion. Nun mehren sich Stimmen aus den Ländern, die eine vollständige Streichung des Kooperationsverbotes fordern. Den jüngsten Vorstoß machte nach Medienberichten der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).
Der Deutsche Kulturrat setzt sich seit Jahren für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich ein. Bund, Länder und Kommunen haben je eigene Aufgaben in der Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik, -förderung und -finanzierung, die einander ergänzen. Ein kooperativer Kultur- und Bildungsföderalismus schafft durch die Zusammenarbeit einen Mehrwert. Der Deutsche Kulturrat hält es daher für erforderlich, ein Kooperationsgebot von Bund und Ländern in Bildung und Kultur grundgesetzlich abzusichern. In Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen können nachhaltige Akzente zur Weiterentwicklung der Infrastruktur von Kunst, Kultur und kultureller Bildung gesetzt werden.
(Pressemitteilung des Dt. Kulturrates vom 03.09.2014)