Mindestlohn – Was bedeutet er für gemeinnützige Einrichtungen?

Der Bundesrat hat am 3.07.2014 dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie zugestimmt. Zentraler Teil ist die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG). Ab 2015 gilt eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde – bis auf wenige Ausnahmen auch in Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen.
Eine Zusammenfassung als PDF unter www.laks-bw.de/fileadmin/default/dokumente/newsletter/2014_07/RE_Mindestlohn.pdf