Kinderfreundliche Kommunen
Die Auszeichnung »Kinderfreundliche Kommune« bietet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Rechte von Kindern und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern zu stärken. Bundes- und Landesgesetze können auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention nur den Rahmen vorgeben. Die Verwirklichung der Kinderrechte muss sich jedoch am Wohnort der Kinder beweisen. Konkrete Verbesserungen können nur Kommunen vor Ort erzielen. Vor diesem Hintergrund suchen das Deutsche Komitee der UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk interessierte Kommunen, die sich für das Verfahren bewerben wollen. Die Auszeichnung »Kinderfreundliche Kommune« verschafft den teilnehmenden Kommunen nicht nur internationale Aufmerksamkeit, sondern schärft ebenso das Profil einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2014.
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