Internationalisierungsinitiative Tanz
Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz sowie die Gastspielförderung Tanz International sollen den Austausch zwischen deutschen und internationalen Künstlern und Veranstaltern anregen, Anreize für eine stärkere Rotation existierender und neuer Produktionen schaffen und die internationale Präsenz deutscher Tanzschaffender stärken. Die Antragstellung im Rahmen der NPN-Koproduktionsförderung Tanz und der NPN-Gastspielförderung Tanz International erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung und Bereitstellung von Fördermitteln durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Verbindliche Förderzusagen können nur bei Bereitstellung der Gesamtfördermittel für die NPN-Internationalisierungsinitiative Tanz gegebenenfalls voraussichtlich im April 2014 gegeben werden. Antragsfristen sind der 15. Februar (1. Vergabe) und der 15. April (2. Vergabe).
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