Beirat der Künstlersozialkasse lehnt Erhöhung der Künstlersozialabgabe ab
Der Beirat der Künstlersozialkasse hat erstmalig in seiner Geschichte im Rahmen der Haushaltsberatungen der Festsetzung des Satzes der Künstlersozialabgabe nicht zugestimmt. Grund für diese ablehnende Haltung ist die Erhöhung des Abgabesatzes von zurzeit 4,1 auf 5,2 Prozent im Jahre 2014. Nun hat die Bundesregierung zu entscheiden, ob sie sich über das Votum des Beirats hinwegsetzt und die Künstlersozialabgabe wie geplant auf 5,2 Prozent festsetzt.
Aus Sicht des Beirats ist die Erhöhung der Künstlersozialabgabe im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung abgelehnt hat, der entsprechend alle Unternehmen regelmäßig auf die ordnungsgemäße Abführung der Künstlersozialabgabe durch die Rentenversicherung geprüft werden sollen. Eine solche Prüfung ist aus Sicht des Beirates auch im Interesse der Kulturbetriebe, damit diese nicht alleine die Last der Künstlersozialabgabe zu zahlen haben.