Karin-Abt-Straubinger-Stiftung fördert nicht-kommerzielle Projekte im Bereich Bildender Kunst

Die Karin Abt-Straubinger Stiftung hat ihre Förderpraxis neu organisiert: In Zukunft gibt es nur noch eine offene Ausschreibung für Projektförderung im Jahr. Einsendeschluss für die diesjährige Bewerbung um Projektförderung ist der 16. September 2013.
Die Karin Abt-Straubinger Stiftung fördert nicht-kommerzielle Projekte im Bereich Bildender Kunst, die in Deutschland realisiert werden. Um eine Förderung können sich Kunstschaffende (Einzelkünstler und Künstlergruppen) jeden Alters bewerben. Die Förderung erfolgt projektbezogen, wobei die Realisierung konkreter Kunstwerke im Vordergrund stehen müssen.
Mehr unter www.karin-abt-straubinger-stiftung.de