Recht: Kein vereinfachter Spendennachweis mit PayPal

Der “Kontoauszug” eines PayPal-Kontos und der Ausdruck über die Transaktionsdetails sind keine Buchungsbestätigung i.S.d. § 50 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
Vielfach erhalten gemeinnützige Organisationen Geldzuwendungen durch Zahlungen über das Online-Bezahlsystem PayPal. Auf der Internetseite der Organisation befindet sich ein Button, der die Spende über PayPal ermöglicht. Der Spender erhält dann von PayPal eine Art “Kontoauszug”, aus dem die Summe und der Empfänger der Spende hervorgehen.
Dieser “Kontoauszug” des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende ist keine Buchungsbestätigung i.S. des § 50 Absatz 2 Satz 1 EStDV ist (vereinfachter Zuwendungsnachweis) – so ein Beschluss der Finanzverwaltung auf Bund-/Länderebene. Bei Zuwendungen über PayPal kann nämlich nicht gewährleistet werden, dass die Spende auch tatsächlich die gemeinnützige Organisation erreicht.
LFD Thüringen, 24.09.2012, S 2223 A – 111 – A 3.15
(aus Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 261 – Ausgabe 6/2013 – 10.04.2013)