GEMA vorerst mit Tarifreform gescheitert

Die urheberrechtliche Schiedsstelle erteilt der GEMA-Tarifreform eine klare Absage. Die Tarifreform stelle „einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“, da weder Nutzungsart, Nutzungsintensität noch Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung  berücksichtigt und keine sachgerechte Differenzierung vorgenommen wurde. Damit sah die Schiedsstelle in der Tarifreform einen Verstoß gegen urheber- und kartellrechtliche Vorschriften. Die von der GEMA geforderten Tariferhöhungen bezeichnete die Schiedsstelle als „nicht angemessen“ und „überhöht“. Die Mehrzahl der im Streit stehenden Tarife bleibt völlig unverändert.
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