UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
Deutschland tritt im Frühjahr 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des
immateriellen Kulturerbes (2003) bei. Anliegen dieser UNESCO-Konvention ist die Erhaltung von Kulturformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Hierzu gehören lebendige Ausdrucksformen wie zum Beispiel Tanz und Theater, Musik, mündliche Literaturformen, Wissen im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Handwerkstraditionen. Mit Hilfe dieser Konvention soll auch das Bewusstsein für die Bedeutung immaterieller kultureller Ausdrucksformen gefördert werden.
Zivilgesellschaftliche Gruppen spielen als Träger immateriellen Kulturerbes bei der Erhaltung und für die Vitalität dieser Kulturformen eine wesentliche Rolle.
Die Deutsche UNESCO-Kommission e.V. möchte Sie daher einladen, ihre Ideen und Vorschläge aktiv in die inhaltlichen Debatten um das immaterielle Kulturerbe in Deutschland einzubringen und an der Umsetzung der Konvention mitzuwirken.
Mehr als PDF unter http://laks-bw.de/fileadmin/default/dokumente/newsletter/2013_02/immatrielles_Kulturerbe.pdf