Kleinspendenregelung – künftig genügt der Kontoauszug

Mit Jahresbeginn wird der steuerliche Nachweis für Kleinspenden bis 200 € (sog. vereinfachter Zuwendungsnachweis) deutlich einfacher. Als Beleg genügt der Kontoauszug bzw. der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Das ergibt sich aus der “Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen”, die am 19.12.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
(aus: Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 256 – Ausgabe 1/2013– 7.01.2012)