Umsatzsteuer: Gericht will nur sieben Prozent bei Autorenlesung

Mit dem Finanzgericht Köln hat sich nun ein zweites Gericht gegen die Vorschrift gestellt, nach der von Honoraren auf Autorenlesungen 19 Prozent Umsatzsteuer abgeführt werden müssen. In einem jetzt veröffentlichten Urteil stufte das Gericht solche Lesungen generell als “einer Theateraufführung vergleichbar” und damit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegend ein.
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