Erster Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention Kulturelle Vielfalt erschienen

Der “Erste periodische Bericht der Bundesrepublik Deutschland über Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens von 2005” wurde nunmehr vorgelegt. Mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt) im Jahr 2005 und dem Inkrafttreten der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt im Jahr 2007 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, alle fünf Jahre einen Bericht zur Umsetzung dieser Konvention vorzulegen.
Der 26 Seiten unfassende entlang den Vorgaben der UNESCO gegliederte Bericht zeigt eindrücklich die Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland und die Anstrengungen die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt auf den unterschiedlichen Ebenen mit Leben zu erfüllen. Der Deutsche Kulturrat hat die Verabschiedung und Implementierung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt intensiv begleitet und sich in den Entstehungsprozess des Ersten Staatenberichts eingebracht. Der in diesem Jahr zum zweiten Mal durchgeführte Aktionstag “Kultur gut stärken” am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt, dem 21. Mai, zeigt, wie die Zivilgesellschaft selbst kulturelle Vielfalt zeigen und ihre Stärkung einfordern kann.
Der Staatenbericht kann abgerufen werden unter: http://www.unesco.de/6200.html?&L