Freie Träger dürfen als Zuwendungsempfänger nicht benachteiligt werden

Die Kulturpolitische Gesellschaft befürchtet, dass die Tarifsteigerungen im Öffentlichen Dienst zu Lasten frei-gemeinnütziger Träger gehen und fordert Bund, Länder und Kommunen auf, bei ihren Zuwendungen auch die Mehraufwendungen für eine tarifliche Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht-staatlichen Kultureinrichtungen zu berücksichtigen. KuPoGe-Präsident Oliver Scheytt hat dazu anlässlich der Vorstandssitzung am 4. Mai 2012 in Bonn eine Erklärung abgegeben.
Mehr unter http://www.kupoge.de/pressearchiv/pressedok/2012/2012-05-04_presseerklaerung_tarifgerechtigkeit.pdf